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Rabatte

in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. gewähren wir 5% auf alle Angebote

Steuerspartipp

Voraussetzungen zur Steuerersparnis bei Renovierung Ihrer privat genutzten Räume:
- Rechnungsbetrag über Kreditinstitut bezahlen
- Zahlungsbeleg und Rechnung bei Ihrer Steuererklärung abgeben
- 20% des Rechnungsbetages werden von Ihrer Steuerschuld abgezogen

Bis zu einem Rechnungsbetrag von 3000,- € können Sie max 600,- € Steuerersparnis erhalten. Anerkannt werden vom Finanzamt nur die Lohnkosten.

Gutscheine

Verschenken Sie doch mal einen Renovierungsgutschein !

Bei uns können Sie Gutscheine für Malerarbeiten erwerben. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter !