Rabatte
in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. gewähren wir 5% auf alle Angebote
Steuerspartipp
Voraussetzungen zur Steuerersparnis bei Renovierung Ihrer privat genutzten Räume: - Rechnungsbetrag über Kreditinstitut bezahlen - Zahlungsbeleg und Rechnung bei Ihrer Steuererklärung abgeben - 20% des Rechnungsbetages werden von Ihrer Steuerschuld abgezogen
Bis zu einem Rechnungsbetrag von 3000,- € können Sie max 600,- € Steuerersparnis erhalten. Anerkannt werden vom Finanzamt nur die Lohnkosten.
Gutscheine
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